Gefährdungsbeurteilung
nach dem
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Sicherheit am Arbeitsplatz schaffen und Risiken nachhaltig reduzieren
Eine Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage für einen wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Nach den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sind Unternehmen verpflichtet, mögliche Gefährdungen am Arbeitsplatz systematisch zu erfassen, zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Die Ergebnisse müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.
Wir unterstützen Sie dabei, eine rechtssichere und praxisorientierte Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Unsere Fachleute begleiten Sie von der Analyse bis zur Umsetzung geeigneter Maßnahmen und stehen Ihnen bei allen Fragen rund um den betrieblichen Arbeitsschutz beratend zur Seite.
Sie möchten Ihre Gefährdungsbeurteilung professionell erstellen oder aktualisieren lassen?
Wir beraten Sie gerne.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Risiken und Gefährdungen frühzeitig erkennen
- Passgenaue Schutzmaßnahmen entwickeln und umsetzen
- Arbeitsunfälle und Ausfallzeiten reduzieren
- Gesetzliche Vorgaben zuverlässig erfüllen
- Arbeitsabläufe und Sicherheitsstandards nachhaltig verbessern
Gesetzliche Grundlagen
Unternehmen sind nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, den betrieblichen Arbeitsschutz durch entsprechend qualifizierte Fachkräfte zu unterstützen. Dazu gehören insbesondere eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin. Auch kleinere Betriebe müssen sich bei bestimmten Anlässen fachkundig beraten lassen.
Darüber hinaus verlangen verschiedene Rechtsvorschriften – beispielsweise die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) oder die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) – eine Gefährdungsbeurteilung für den sicheren Einsatz von Arbeitsmitteln, Maschinen, Werkzeugen sowie den Umgang mit Gefahrstoffen.
So unterstützen wir Sie
Unsere Experten prüfen Ihre betrieblichen Abläufe und erstellen gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Gefährdungsbeurteilung entsprechend den geltenden gesetzlichen Anforderungen. Dabei berücksichtigen wir sämtliche relevanten Vorschriften und entwickeln praxisgerechte Maßnahmen, die auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind.
Eine sorgfältig erstellte Gefährdungsbeurteilung erhöht nicht nur die Rechtssicherheit gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaften und Versicherungen, sondern trägt auch dazu bei, Arbeitsprozesse zu optimieren, Risiken zu minimieren und die Sicherheit Ihrer Beschäftigten langfristig zu verbessern.
Unser Leistungsspektrum im Überblick
Ob Sie eine vollständige Gefährdungsbeurteilung für Ihre Aufzugs- und Förderanlagen benötigen oder gezielte Unterstützung bei einzelnen Fragestellungen wünschen – wir bieten Ihnen individuelle Lösungen für einen sicheren und rechtskonformen Anlagenbetrieb.
- Fachkundige Beratung zum sicheren Betrieb von Aufzügen, Hebezeugen und fördertechnischen Anlagen
- Analyse und Bewertung möglicher Gefährdungen bei Betrieb, Wartung, Instandhaltung und Störungsbeseitigung
- Unterstützung bei der Erstellung von Betriebsanweisungen sowie der rechtssicheren Dokumentation
- Überprüfung der Wirksamkeit bestehender Schutzmaßnahmen sowie Beratung zur kontinuierlichen Verbesserung der Anlagensicherheit
- Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen nach den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Entwicklung praxisgerechter Schutzmaßnahmen zur Erhöhung der Arbeitssicherheit
- Durchführung von Unterweisungen und Schulungen für Beschäftigte, Bedienpersonal und verantwortliche Personen
- Unterstützung bei der Einhaltung gesetzlicher und technischer Anforderungen sowie der Vorbereitung auf behördliche Prüfungen
Unsere Fachgebiete
Wir unterstützen Unternehmen bei der gesetzeskonformen Bewertung unterschiedlichster Gefährdungen am Arbeitsplatz und entwickeln passgenaue Maßnahmen für einen wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Personen- und Lastenaufzüge
Gefährdungsbeurteilungen für den sicheren Betrieb und die Instandhalt-ung von Aufzugsanlagen.
Fördermittel und Fördertechnik
Bewertung von Risiken beim Einsatz von Förderanlagen, Hebezeugen und innerbetrieblichen Transportsystemen.
Maschinen- und Anlagensicherheit
Analyse technischer Anlagen und Arbeitsmittel entsprechend den Vorgaben der Betriebssicherheits-verordnung (BetrSichV).
Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
Ermittlung möglicher Gefährdungen bei Inspektionen, Reparaturen und Serviceeinsätzen.
Elektrische und mechanische Gefährdungen
Bewertung potenzieller Risiken durch bewegliche Bauteile, Antriebe sowie elektrische Betriebsmittel.
Notfall- und Rettungskonzepte
Unterstützung bei der Erstellung und Optimierung von Maßnahmen für den sicheren Umgang mit Störungen und Notfällen.
Organisation des sicheren Anlagenbetriebs
Beratung zu Betriebsanweisungen, Unterweisungen und organisatorischen Schutzmaßnahmen.
How It Works
Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung
01
Analyse der Arbeitsbereiche und der dort ausgeführten Tätigkeiten
02
Erfassung und Bewertung möglicher Gefährdungen und Risikofaktoren
03
Durchführung notwendiger Prüfungen, Begehungen oder Messverfahren
04
Entwicklung geeigneter Schutzmaßnahmen zur Reduzierung der ermittelten Risiken
05
Vollständige Dokumentation der Ergebnisse sowie der festgelegten Maßnahmen entsprechend den gesetzlichen Anforderungen
06
Begleitung bei der Umsetzung und regelmäßige Kontrolle der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen
07
Information, Unterweisung und Sensibilisierung der Beschäftigten für sicheres und gesundheits-gerechtes Arbeiten
